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Modelo 720: Was ist das modelo 720?
Das Modelo 720 ist eine Steuererklärung in Spanien, die von Personen verlangt wird, die Steuer-Residenten in Spanien sind und im Ausland Vermögenswerte besitzen. Sie dient dazu, die Steuertransparenz zu erhöhen und Steuerhinterziehung zu verhindern. Die Verpflichtung zur Abgabe gilt für natürliche und juristische Personen, die in Spanien steuerpflichtig sind und bestimmte Schwellenwerte für ausländische Vermögenswerte überschreiten.
Wann ist man zur Abgabe des Modelo 720 verpflichtet?
Die Abgabe des Modelo 720 ist verpflichtend, wenn der Gesamtwert der ausländischen Vermögenswerte eine der folgenden Schwellen überschreitet:
Ebenso ist man zu einer erneuten Abgabe verpflichtet, wenn sich der Wert in einem der obigen 3 Kategorien im Vergleich zur letzten Erklärung um 20.000€ erhöht oder verringert hat.
Wann ist man nicht verpflichtet zur Abgabe?
Wenn keine dieser Schwellen überschritten wird, ist keine Abgabe des Modelo 720 notwendig. Das gilt auch, wenn die ausländischen Vermögenswerte unter den genannten Beträgen liegen oder wenn keine relevanten Änderungen im Vergleich zum Vorjahr stattfinden.
Abgabefrist
Die Abgabefrist für das Modelo 720 endet jedes Jahr am 31. März. Die Erklärung muss alle relevanten ausländischen Vermögenswerte des Vorjahres umfassen.
Wenn du im Jahr 2025 in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig warst und ausländische Vermögenswerte über den festgelegten Schwellenwerten hältst, musst du das Modelo 720 bis zum 31. März 2026 einreichen. Andernfalls entfällt die Pflicht zur Abgabe.