Testament für Ausländer mit Wohneigentum in Spanien: Was Sie wissen sollten

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Der Traum vom Leben in Spanien wird für viele Deutsche, Österreicher und Schweizer wahr: Ein Ferienhaus an einer der schönen Costas,  eine Ferienwohnung in Málaga oder sogar der dauerhafte Umzug nach Andalusien. Doch wer als Ausländer Wohneigentum in Spanien besitzt, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Testament beschäftigen.

Denn die Erbschaft in Spanien läuft anders als in Deutschland – und ohne klare Regelung kann es für die Erben kompliziert und teuer werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es beim Testament für Ausländer mit Immobilieneigentum in Spanien ankommt.

1. Grundsätzliches: Welches Erbrecht gilt für Ausländer in Spanien?

Seit dem Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) am 17. August 2015 gilt folgendes: Für alle Erbfälle mit Auslandsbezug innerhalb der EU (mit Ausnahme von Dänemark und Irland) bestimmt sich das anwendbare Erbrecht nicht mehr automatisch nach der Staatsangehörigkeit, sondern nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers im Todeszeitpunkt. Beispiel: Ein Deutscher mit festem Wohnsitz in Spanien unterliegt im Todesfall spanischem Erbrecht, wenn er keine ausdrückliche Rechtswahl in seinem Testament getroffen hat. Rechtswahl im Testament Die EU-Verordnung erlaubt jedoch, dass man in seinem Testament eine Rechtswahl trifft, z. B. zugunsten des Heimatrechts (z. B. deutsches Erbrecht). Das ist besonders wichtig, denn das spanische Erbrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen.

2. Unterschiede zwischen deutschem und spanischem Erbrecht

a) Pflichtteilsrecht

  • Spanien: Pflichtteilsansprüche („legítima“) sind meist strenger. In vielen Regionen müssen zwei Drittel des Nachlasses an Kinder gehen.

  • Deutschland: Der Pflichtteil beträgt nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch.

Wer beispielsweise sein gesamtes Vermögen dem Ehepartner oder nur einem Kind hinterlassen will, hat im spanischen Recht kaum Spielraum – es sei denn, deutsches Recht wurde gewählt.

b) Testamentformen

  • In Spanien ist das notarielle Testament die Regel und wird zentral registriert.

  • In Deutschland reicht auch ein handschriftliches Testament, sofern es die Formvorschriften erfüllt.

c) Erbteilung

Spanisches Recht sieht meist eine Erbteilung unter mehreren Erben vor. Im deutschen Recht kann z. B. ein Alleinerbe eingesetzt werden.

3. Sollten Ausländer in Spanien ein spanisches Testament errichten?

Die klare Empfehlung von Experten lautet: Ja.

Wenn Sie Immobilien in Spanien besitzen, ist es sinnvoll, ein spanisches Testament zu errichten, aus folgenden Gründen:

Vorteile:

  • Vermeidung langwieriger Erbverfahren in mehreren Ländern.

  • Eindeutigkeit für spanische Behörden und Notare.

  • Schnellere Umschreibung der Immobilie im Grundbuch auf die Erben.

  • Steuerliche Optimierung (z. B. frühzeitige Planung zur Vermeidung hoher Erbschaftssteuer).

Wichtig:

Auch wenn Sie ein spanisches Testament machen, können Sie dabei festlegen, dass das Erbrecht Ihres Heimatlandes (z. B. Deutschland) zur Anwendung kommen soll. Das ist besonders wichtig, wenn Sie frei über Ihr Vermögen verfügen möchten.

4. Wie erstellt man ein Testament in Spanien?

a) Notarielle Form (Testamento abierto)

Die gängigste Form für Ausländer ist das sogenannte „offene Testament“ beim spanischen Notar:

  • Sie gehen zu einem Notar in Spanien (möglichst mit Unterstützung eines deutschsprachigen Asesors oder Anwalts oder Übersetzers).

  • Der Notar beurkundet das Testament in spanischer Sprache.

  • Es wird beim zentralen Testamentsregister registriert.

  • Nach dem Tod kann das Testament schnell aufgefunden und umgesetzt werden.

Hinweis: Sie können das Testament in Ihrer Sprache entwerfen und dann von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzen lassen, um Missverständnisse zu vermeiden.

b) Privatschriftliches Testament

Zwar sind auch eigenhändig geschriebene Testamente in Spanien gültig (wenn sie die Formvorschriften erfüllen), aber nicht empfehlenswert für Ausländer, da sie häufig zu Problemen bei der Anerkennung führen.

5. Steuern bei Erbschaften in Spanien

Erbschaften in Spanien unterliegen der spanischen Erbschaftssteuer (Impuesto sobre Sucesiones). Dabei gibt es einige Besonderheiten:

a) Regionale Unterschiede

Die Steuerhöhe hängt von der Region, dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Erbschaft ab. Beispiele:

  • In Andalusien, Madrid oder Mallorca gibt es hohe Freibeträge für Ehepartner und Kinder.

  • In anderen Regionen kann die Steuer sehr hoch sein.

b) Kein Doppelbesteuerungsabkommen

Zwischen Deutschland und Spanien gibt es kein Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen.

  • Es kann also sein, dass in beiden Ländern Erbschaftssteuer anfällt.

  • Allerdings kann die in Spanien gezahlte Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet werden.

c) Fristen beachten

Die spanische Erbschaftssteuer muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Todesfall erklärt und gezahlt werden – eine Verlängerung um weitere 6 Monate ist möglich.

6. Unterschied: Residente vs. Nichtresidente

Wenn Sie dauerhaft in Spanien leben (mehr als 183 Tage pro Jahr), gelten Sie als steuerlicher Resident. Das hat Auswirkungen auf:

  • Erbschaftssteuer

  • Anwendbares Erbrecht

  • Pflicht zur Rechtswahl im Testament

Auch Nicht-Residenten (z. B. Besitzer eines Ferienhauses) sollten besonders auf ein klar formuliertes Testament achten, um spätere Streitigkeiten oder Verzögerungen zu vermeiden.

7. Was passiert nach dem Tod? – Ablauf der Erbschaft in Spanien

Nach dem Tod des Eigentümers muss in Spanien ein sogenanntes Erbschaftsverfahren (Aceptación y adjudicación de herencia) durchgeführt werden:

Schritte:

  1. Sterbeurkunde und internationales Erbschein beschaffen.

  2. Testament beim spanischen Zentralregister suchen und beantragen.

  3. Notariellen Erbvertrag oder Erbschein in Spanien erstellen lassen.

  4. Erbschaftssteuer zahlen.

  5. Immobilie im Grundbuch auf Erben umschreiben.

Ohne Testament kann dieser Prozess Monate oder sogar Jahre dauern – mit hohen Kosten.

8. Abstimmung mit deutschem Testament

Wer sowohl in Deutschland als auch in Spanien Vermögen besitzt, sollte prüfen, ob ein deutsches Testament existiert – und ob es mit dem spanischen Testament abgestimmt ist.

Wichtig:

  • Es darf keine widersprüchlichen Regelungen geben.

  • Ein gut abgestimmtes internationales Nachlasskonzept schützt Ihre Erben vor Streit und Mehrkosten.

9. Fazit

Ein spanisches Testament ist für Ausländer mit Wohneigentum dringend zu empfehlen – egal, ob Sie in Spanien leben oder nur eine Ferienimmobilie besitzen.

Mit einem klar formulierten, notariell beurkundeten Testament vermeiden Sie:

  • Erbstreitigkeiten

  • Verzögerungen bei der Grundbuchumschreibung

  • unnötige Steuern und doppelte Bürokratie

Ziehen Sie einen auf internationales Erbrecht spezialisierten Anwalt hinzu – besonders wenn Sie Vermögen in mehreren Ländern oder eine komplexe Familiensituation haben.