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Am 23. Februar 2025 finden die nächsten Bundestagswahlen statt.
Auch Deutsche, die im Ausland leben, können Ihr Wahlrecht ausüben, allerdings sind die Fristen in diesem Jahr besonders kurz, so dass es bei der Briefwahl einiges zu beachten gibt
Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.
Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Auslandsdeutsche ohne Wohnsitz in Deutschland sind nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz (BWG) wahlberechtigt, sofern sie a) entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt, vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt (§12 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 1 BWG) oder b) wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind (§12 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 2 BWG). In beiden Fällen setzt die Wahlteilnahme jeweils vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde im Inland voraus.
Immer wieder kommt auch die Frage auf, inwieweit man auch in den konsularischen Vertretungen und der Botschaft Deutschlands in Spanien sein Wahlreicht ausüben kann Die Botschaft hat hier auf seiner Seite eine umfassende Information veröffentlicht: https://spanien.diplo.de/es-de/service/2685918-2685918. Für den Rückversand der Wahlbriefe kann der Kurierdienst der deutschen Konsulate/ der deutschen Botschaft genutzt werden. Hierfür muss allerdings -im Fall des Konsulats Málaga beispielsweise- der Wahlbrief bis spätestens Montag 17.02. 2025 16.00 Uhr im Konsulat abgegeben sein. Die Botschaft verweist auf die Öffnungszeiten der Konsulate.
Eine Übersendung an die Büros der Honorarkonsuln ist nicht möglich. Das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen in Spanien übernehmen keine Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen. Eine Nachverfolgung der Sendungen im amtlichen Kurier ist nicht möglich. Später eingehende Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nicht mit dem amtlichen Kurierweg transportiert werden Weitere Info hierzu: Da auch immer wieder die Frage nach der Möglichkeit der unmittelbaren Wahl in einer konsularischen Vertretung/ Botschaft der Bundesrepublik Deutschland besteht, hier die offizielle Antwort der Bundeswahlleiterin: In der Vergangenheit wurde durch die Bundesregierung wiederholt geprüft, welche Möglichkeiten es gibt, um die Wahlteilnahme der im Ausland lebenden Deutschen zu erleichtern. Das Ergebnis war, dass eine Urnenwahl in den Auslandsvertretungen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand nicht nur für die Auslandsvertretungen, welche unter anderem Stimmzettel für alle 299 Wahlkreise in ausreichender Menge vorhalten müssten, sondern auch für die wahlberechtigten Auslandsdeutschen verbunden wäre, da dies unter Umständen eine weite Anreise zu den Auslandsvertretungen bedeuten würde.
Die Fristen für den Versand der Briefwahlunterlagen sind auf Grund des Wahltermins extrem eng. Durch die Widerspruchsfrist bis 30.01.2025 kann erst am 31.01.2025 überhaupt mit dem Druck der Wahlunterlagen begonnen werden. Landeswahlbüros geben aktuell die Info raus, dass mit dem Versand der Briefwahlunterlagen Ende KW 6, also erst gg 06./07.02. gestartet werden kann. Man muss nicht viel Phantasie haben um sich vorzustellen, dass dies mit dem Rückversand bis 23.02.2025 sehr knapp wird. Hier eine Termin-übersicht seitens des Bundeswahlleiterin: https://www.bundeswahlleiterin.de/bunde.../2025/termine.html
Das Beste, was Sie nun bereits tun können, ist bei der Gemeinde, wo Sie zuletzt in Deutschland gemeldet waren, sich bereits ins Wählerverzeichnis eintragen lassen und vor allem Ihre Briefwahlunterlagen beantragen, damit Sie diese auch wirklich so schnell wie möglich erhalten. Die zuständigen Adressen finden Sie auf den Seiten Ihrer Gemeinde. Die Beantragung erfolgt mittels Antrag, den Sie auf den Seiten des Wahlbüros Ihrer Gemeinde runterladen können und in der Regel akzeptieren die Wahlbüros die Rücksendung des Antrags auf die Teilnahme per Briefwahl per Email.